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Wenn der lindernde Pieks von den Kassen bezahlt wird!

Es ist eine uralte Kunst, die in China bereits vor Christi Geburt praktiziert wurde. Dabei ist die Akupunktur (von lateinisch: acus = Nadel und punctio = Stechen) nur ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin, das freilich – wie die meisten fernöstlichen Heilkünste -, auf die Lehre der so genannten Meridiane setzt. Diese (Leitungs)Bahnen, in denen unsere (Lebens)Energie fließt und zirkuliert, durchziehen den gesamten menschlichen Körper. Werden sie blockiert, erkrankt der Mensch. Ein Problem, das freilich durch eine Manipulation an bestimmten (Reflex)Punkten – durch Druck (= Akupressur) oder einen feinen Nadelstich eben -, wieder rückgängig gemacht werden kann …

“Vor einigen Jahren noch fristete diese Heilkunst der Chinesen in Deutschland ein Nischendasein”, erklärt die “Unabhängige Patientenberatung Deutschland” kurz UPD. In den letzten Jahren freilich fand diese Methode immer größere Akzeptanz. Gerade auch bei chronischen Rücken- und Kniegelenkschmerzen oder auch bei Personen, die unter ständigen Migräneattacken zu leiden haben. Seit 2006 ist Akupunktur laut Auskunft der UPD (www.unabhaengige-patientenberatung.de) bei einigen Erkrankungen Leistung der gesetzlichen Kasse. Doch wann kommen Patienten in ihren Genuss? Dazu zitiert die UPD einen Beispielfall aus Gießen. Herr M. sucht hier die Beratungsstelle auf. Seit einem Jahr schon schmerzt seine Lendenwirbelsäule. Bisher bekam er von (s)einem Orthopäden Schmerztabletten verschrieben, nun jedoch hat er von einem Bekannten erfahren, dass auch eine Akupunkturtherapie Abhilfe schaffen könnte. Herr M. sucht daher as Gespräch mit UPD-Beraterin Sabine Burk: “Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation ist bei zwei Erkrankungen möglich“, so die Beraterin, “und zwar bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in mindestens einem Kniegelenk, bedingt durch Arthrose!” Diesen Beitrag weiterlesen »